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Arbeitskleidung mit Logo und Steuer in Österreich – was Betriebe wissen sollten

Stand: 18.10.2026 · Arbeitskleidung mit Logo

Kleidung, die ein Betrieb für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anschafft, ist in der Regel eine Betriebsausgabe. Entscheidend ist, dass es sich um Arbeits- oder Berufskleidung handelt und nicht um Kleidung, die man genauso privat tragen würde.

Warum das Logo hilft

Ein gut sichtbares Firmenlogo macht deutlich, dass die Kleidung für den Betrieb und den Auftritt nach außen bestimmt ist. Typische Berufskleidung wie Arbeitshosen, Warnschutz oder Kochjacken ist ohnehin als Arbeitskleidung erkennbar.

Auf der Rechnung

Unsere Rechnungen weisen Textil, Veredelung und Menge getrennt aus – mit Umsatzsteuer, wie es Unternehmen für den Vorsteuerabzug brauchen.

Wichtig: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung. Wie Firmenkleidung in Ihrem Fall steuerlich zu behandeln ist – etwa auch beim Lohn der Mitarbeiter –, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.

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